AGB
AGB – ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR TAUCH-, ABENTEUER- & NATURREISEN
WATERWORLD Werner Thiele KG, FN 181473y, Landesgericht Innsbruck – In der letztgültigen Fassung vom 14. Mai 2023
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie WATERWORLD, Werner Thiele KG, nachfolgend Reiseveranstalter genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit unserer schriftlichen Bestätigung (per Email) wird der Vertrag verbindlich. Weicht unsere Reisebestätigung von der Anmeldung ab, weisen wir hierauf ausdrücklich hin. Der Vertrag kommt auf Grundlage eines Angebotes zustande dessen Annahme Sie uns vor Buchungsbestätigung mittels Telefon, Brief, Fax oder Email erklären.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluß wird sofort eine Anzahlung in der Höhe von 20 % des Reisepreises pro Person fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung vor Reisebeginn zu bezahlen und muss frühestens 20 Tage vor Reiseantritt auf dem Konto des Reise-veranstalters einlangen um eine zeitgerechte Bereitstellung der Reiseunterlagen gewährleisten zu können. Jegliche Mehrkosten und Mehraufwand (z. B. Kurierversand) welche dem Reiseveranstalter durch verspätete Zahlung entstehen, werden dem Kunden berechnet. In diesem Falle wird zusätzlich zu den entstehenden Kurierkosten eine Bearbeitungspauschale in der Höhe von 50,00 €uro berechnet. Die Reiseunterlagen werden an Sie nach Zahlung des vollständigen Reisepreises, spätestens aber 1 Woche vor Abreise ausgehändigt.
2.2 Sofern in der Ausschreibung oder im Vorfeld einer vermittelten Reise ausdrücklich auf besondere und geänderte Zahlungsbedingungen hingewiesen wird, haben diese Gültigkeit.
2.3 Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die vertraglichen Verpflichtungen aller Mitangemeldeten Personen einzustehen, haften Sie dafür neben den mitangemeldeten Personen.
3. Leistungen
3.1 Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt (oder Webpage) bestimmt. Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt oder beauftragt, vom Reiseprospekt oder den Reisebedingungen abweichenden Zusicherungen, gleich welcher Art, zu geben oder sonstige Vereinbarungen zu treffen.
3.2 Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewähr-leistung für den Inhalt.
3.3 Soweit eine Reise im Prospekt / Folder nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Flug zum Zielflughafen und zurück gemäß Programm, Transfer vom Zielflughafen zum Hotel und Beförderung des Reisegepäcks (Freigepäcksgrenze je nach Airline und Flug) sowie normales Handgepäck sofern nicht behördliche Bestimmungen z.B. aus Sicherheitsgründen entgegenstehen: Verpflegung gemäß Hotelarrangement.
3.4 Erfolgt die Beförderung im Linienverkehr, so werden diese Leistungen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt.
4. Leistungs – und Preisänderungen, Absage
4.1 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß eingetreten und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ein Wechsel der ursprünglich vorgesehenen Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Route, des Flughafens, die Einführung von Zwischenlandungen, etc. bleiben vorbehalten. Für hieraus resultierende Verspätungen und Änderungen des Flugplanes übernehmen wir keine Haftung. Findet im Einzelfall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug zur Nachmittags- oder Abendzeit, der Rückflug dagegen in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt, besteht kein Ersatzanspruch für eine etwa dadurch entfallene Leistung.
4.2 Darüber hinaus sind wir berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere Reiseunterkunftsart, Transportart oder Klasse zu wählen bzw. das ausgeschriebene Programm zu ändern. Wir sind hierbei verpflichtet, Sie über derartige Änderungen unverzüglich zu informieren, soweit dies technisch und zeitlich möglich ist. Eventuell sich zu Ihren Gunsten ergebene Preisdifferenzen werden Ihnen zurückerstattet. Die Rückerstattung errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Preis für die gebuchte und dem Preis für die erhaltene Leistung. Maßgebend sind unsere Katalogpreise, oder sofern nicht ausgeschrieben, die sich aus der Preisliste der jeweiligen Leistungsträger ergebenden Preise.
4.3 Bei Gruppenreisen und Schiffsreisen sind wir bis 4 Wochen vor Beginn des Reisetermins auch zur Absage berechtigt, wenn die Mindestteilnehmerzahl der Reise nicht erreicht wird. Eingezahlte Beträge werden in diesem Fall voll zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind dagegen ausgeschlossen.
4.4 Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so sind wir berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und die unvorhersehbar waren; die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich Wechselkurse, behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung des Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich gegenüber unserer Zentrale erklärt werden.
5. Rücktritt durch den Reisenden oder Umbuchung
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung des Stornosatzes ist, auch bei telefonischer Stornierung, der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Zentrale des Reisevermittlers.
5.2 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Es wird bei Umbuchungen bis 180 Tage vor Abreise eine Bearbeitungspauschale von €uro 150,00 pro Person berechnet, bei ab 179 Tage vor Abreise eine Bearbeitungspauschale von €uro 250,00 pro Person. Bei unseren Specials sind Umbuchungen ab 179 Tage vor Abreise ausgeschlossen und werden als Storno lt. § 5.3 abgerechnet.
5.3 In diesen Fällen werden (pauschalierte) Stornogebühren je nach angemeldeten Teilnehmern berechnet.
a) Bei unseren Gruppenreisen (SPECIALS) sowie Individualreisen betragen die Stornogebühren vom Rechnungsdatum an bis 180 Tage vor Reiseantritt 30% zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €uro 150,- pro Person. Vom 179. Tag bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 50% zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €uro 250,- pro Person. Vom 89. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €uro 150,- pro Person. Sollten erhöhte Stornogebühren gelten (z.B. Reisen zu zyklischen Naturphänomenen) werden diese in der Beschreibung sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
b) Vollcharterbuchungen: Wird das gesamte Schiff storniert gelten dieselben Stornobedingungen wie unter Punkt 5.3a. bzw. im Falle von gesonderten Stornobedingungen diese lt. letztgültiger Rechnung. Werden nur einzelne Personen storniert und keine Ersatzperson genannt, so fallen ab dem Erhalt der Buchungsbestätigung 100% Stornokosten für diese PAX an da es sich um eine Vollcharterbuchung und keinen Einzelplatz handelt. Stornierungen von Einzelpersonen egal ob mit oder ohne nachfolgende Namensänderung / Nennung einer Ersatzperson werden mit Gebühren von €uro 150,00 pro Person und Umbuchung berechnet.
5.4 Bis Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson für Ihn die Reise antritt. Der Reiseveranstalter kann der Reiseteilnahme widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder der Teilnahme gesetzlicher Vorschriften entgegensteht. Die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten trägt der ursprünglich Reisende, für die Umbuchung selbst fallen €uro 250,- Umbuchungskosten pro Person an.
5.5 Jegliche selbständig durchgeführten Änderungen während der Reise sind ohne unsere Zustimmung unzulässig und beenden automatisch das bestehende Vertragsverhältnis. In diesem Falle, oder wenn der Reisende die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nimmt oder die Reise vorzeitig abbricht, erfolgt keine Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, ist aber dazu nicht verpflichtet. Diese Bemühung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche oder geringfügige Leistungen (weniger als €uro 250,- p/P und Reisebaustein) handelt.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass Sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufgeben oder mindern.
7.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung und Verjährung: die Haftung des Reiseveranstalters ist abgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschossen oder beschränkt ist.
7.3 Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt.
a) Soweit ein Schaden des Reisenden vom Reisever-anstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit er für einen dem Reisendem entstandenen Schaden, allein aufgrund Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport-Veranstaltungen, Führungen, Ausflüge etc.) und die in Reisebeschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. sind alle von Reiseleitern oder Hotels vermittelte Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen).
7.5 Die Teilnahme an Sport- und Tauchprogrammen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
7.6 Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung darauf aufmerksam gemacht hat. Für den Erfolg der Beförderungsleistungen selbst tritt der Reiseveranstalter daher nicht ein.
7.7 Die Abtretung von Reiseansprüchen gegen den Veranstalter, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden
8.1 Falls der Reisende seine von ihm selbst zu kontrollierenden Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen, ebenso bei Fehlern in denselben.
8.2 Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben und ein beiderseitiges schriftliches Protokoll zu verfassen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese Leistungsstörungen nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters unter unserer 24h Notfallnummer +43-664-234 67 46 oder info@waterworld.at mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. die Agentur nicht befugt. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.
9. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei der Zentrale des Reiseveranstalters geltend gemacht werden.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung der Reise geändert werden.
11. Versicherung
Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen, der Veranstalter haftet nicht für Schäden die dem Reisenden aufgrund einer fehlenden Versicherung entstehen. Eine Reisekostenausfallversicherung sollte auch pandemische Lagen absichern. Für Taucher ist das Vorhandensein oder der Abschluss einer Versicherung die im Falle eines Tauchunfalls die anfallenden Kosten übernimmt (z.B. DAN / AQUAMED / DIVEASSURE) verpflichtend. Auf Wunsch können wir solche Versicherungen vermitteln.
12.Gesundheit, Sport & Tauchprogramme
Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchprogrammen und sonstigen Aktivitäten bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während aller Aktivitäten und Tauchprogramme ist den Tauchlehrern, Guides und sonstigen Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen versichern mit Ihrer Anmeldung, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.
14. Allgemeines
14.1 Alle Angaben in unseren Katalogen, Prospekten und Internetseiten entsprechen dem Stand der Drucklegung.
14.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
14.3 Alle personenbezogenen Daten die dem Reise-veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß DSGVO gegen jegliche missbräuchliche Verwendung geschützt.
14.4 Tritt die Werner Thiele KG nur als Vermittler auf, so gelten zusätzlich zu unseren AGB die Reisebedingungen des vermittelten und auf der Rechnung namentlich genannten Veranstalters.
15. Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand sind der Firmensitz der Werner Thiele KG:
AT-6112 Wattens
Im Kerschbäumer 23
Büroanschrift abweichend vom Firmensitz:
Waterworld – Werner Thiele KG
AT 6123 Terfens-Vomperbach
Stublerfeld 22, Penthouse Top 7 & 9
Diese AGB wurden 1997 verfasst und mehrfach überarbeitet, zuletzt am 14.05.2023.
Werner Thiele KG
Stublerfeld 22, Penthouse Top 7& 9, AT-6123 Terfens-Vomperbach
Tel +43 (0) 52 24 / 67 455
info@waterworld.at
www.waterworld.at
Werner Thiele KG, Eintragungsnummer 2005 / 0018 im Veranstalterverzeichnis des BMDW, Bundesministeriums für Digitalisierung & Wirtschaftsstandort. Gemäß der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 (PRV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Werner Thiele KG abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstrasse 9/8, AT-1030 Wien, 24h-Notfallnummer: Tel. +43 1 361 9077 anzumelden.