Waterworld






   


ERDÖL – was nun?

Nach den gewaltigen Erdölkatastrophe im Golf von Mexiko und dem vergleichsweise kleinen Erdölaustritt auf einer Bohrplattform in der Nähe von Hurghada erhielten wir sehr viele Emails und Telefonate von gebuchten Reiseteilnehmern, oder auch Gästen die vorhatten, in den wohlverdienten Urlaub zu fliegen. Unsere Gäste waren verständlicherweise teils verängstigt; reagierten aber leider auch teils sogar panisch auf die Meldungen der Presse.

Was in so einem Fall zu tun ist, was wir tun und was der Gesetzgeber vorsieht haben wir für Sie zur Information kurz zusammengefasst:

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 DIVERS HEAVEN FLEET: WIRELESS INTERNET AN BORD!

Ab sofort steht allen Tauchern an Bord der DIVERS HEAVEN FLEET SCHIFFE auch der Service eines WIRELESS INTERNET POINTS zur Verfügung. Wer im Urlaub nicht auf Internet und E-Mail verzichten will oder kann findet damit ein weiteres Feature, mit dem sich die Schiffe der Heaven Fleet von den meisten Mitbewerbern abheben!

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 VULKANASCHE – was nun?
 
Die Verunsicherung ist groß: Was tun wenn der Flieger nicht starten, fliegen oder landen kann? Welche Kosten entstehen? Was bekommt man retour und was nicht?
 
Unter dem angeführten Link finden Sie eine Pressemitteilung der EU-Kommission zur Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung EG (Nr.) 261/2004 im Zusammenhang mit der Annullierung von Flügen aufgrund der Vulkanaschewolke. Die Rechtsansicht des Fachverbandes der WKO wird darin vollinhaltlich bestätigt.
 
Fluggäste (auch jene im Rahmen von Pauschalreisen) haben gegenüber der Airline Anspruch auf:
• Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
• Hotelunterbringung und Transfer zum/vom Hotel
• Rückerstattung des Ticketpreises bzw. Rückbeförderung zum
   ehest möglichen Zeitpunkt
   (Die Rückerstattung des Ticketpreises findet keine Anwendung
   auf Pauschalreisende)

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung 261/2004 auf alle Flüge von EU-Airlines anwendbar ist. Auf Airlines aus Drittstaaten, findet die Verordnung nur auf jene Flüge Anwendung, die im EU-Raum angetreten werden (d.h. keine Ansprüche des Fluggastes nach der Verordnung, wenn der Passagier im EU-Ausland festsitzt).
 
Pressemitteilung der EU-Kommission >

Informationsschreiben des Fachverbandes der Reisebüros zu den rechtlichen Folgen der Flugstreichungen sowie eine Pressemeldung des VKI (Verein für Konsumenteninformation) (PDF) >

 
BUCHUNGSGEBÜHRENANPASSUNG 2010

Leider sind in den letzten Jahren die Kosten und der Verwaltungsaufwand in unserer Branche stark gestiegen. Da auch wir den zusätzlichen Aufwand und die damit verbunden Kosten letztendlich irgendwie kalkulieren müssen war es leider nötig die BUCHUNGSGEBÜHREN für unsere Reisen und die damit erbrachte Leistung per 1. Jänner 2010 erstmalig seit 2001 leicht zu erhöhen wofür wir um Verständnis bitten.

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„Lufthansa ändert die Freigepäckmenge für Lufthansa Tickets, die ab dem 1. Januar 2010 ausgestellt werden. Auf Nordatlantikstrecken zwischen Europa und den USA, Kanada oder Mexiko, können Economy Class Reisende künftig auf von Lufthansa durchgeführten Flügen ein Gepäckstück à 23 kg kostenfrei mitnehmen. Für ein zweites Gepäckstück wird pro Reiserichtung eine Gebühr von 40 Euro bzw. 50 US-Dollar erhoben.

Die Freigepäckmenge von Miles & More Statuskunden, von First und Business Class Gästen sowie auf anderen Strecken bleibt unverändert. HON Circle Member und Senatoren können auch weiterhin in der Economy Class drei Gepäckstücke à 23 kg bzw. Frequent Traveller zwei Stücke à 23 kg gebührenfrei aufgeben.

   
Notfall - Ortungssystem bei der Heaven Fleet

„Für einige Taucher sind Ortungsgeräte wichtig und dies hat seine Berechtigung, denn immer wieder hört man Horrormeldungen von abgetriebenen Tauchern.

Was bei der Sea Hunter auf Cocos Island schon seit 2 Jahren erfolgreich angewandt wird, hält nun auch auf der HEAVEN FLEET in Ägypten bald Einzug: Ein Ortungsgerät nach dem letzten Stand der Technik, ein echtes Satelliten Ortungssystem wird in nächster Zukunft allen Tauchern an Bord der DIVERS HEAVEN FLEET Schiffe zur Verfügung stehen.

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Mondial Assistance: Storno aus persönlichen Gründen


Mit einem vermutlich europaweit einzigartigem Produkt geht Mondial Assistance in das Neue Jahr: Die All Risk-Versicherung ermöglicht einen Reiserücktritt auch aus rein persönlichen Gründen, sofern diese belegbar sind.

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