EU
erhöht die Zollfreigrenzen
Mit 1. Dezember tritt die neue EU–Richtlinie über
die Mehrwertsteuerbefreiung von aus EU-Drittländern kommenden
Reisenden in Kraft. Für die Bürger bedeutet dies,
dass sie künftig aus Nicht-EU-Staaten mehr Waren einführen
können, ohne Zollabgaben zahlen zu müssen.
- Einreisende aus Drittländern können künftig
vier statt zwei Liter Wein abgabenfrei einführen. Wein
gilt ab 1. Dezember als eigene Warengruppe, das bedeutet,
dass die vier Liter zusätzlich zu übrigen Alkoholika
(1 Liter bei Alkoholgehalt über 22 Vol.-% oder 2 Liter
unter 22 Vol.-%) mitgeführt werden dürfen.
- Auch für Bier wird eine eigene Höchstmenge von
15 Litern eingeführt.
- Die Höchstgrenze der Kategorie „andere Waren“
wird von 175 Euro auf 430 Euro für Flugreisenden bzw.
300 Euro für alle anderen Reisenden angehoben. Für
Bürger unter 15 Jahren gilt ein einheitliches Limit von
150 Euro.
- Die Einschränkungen für Kaffee, Tee und Parfüms
werden aufgehoben, die Produkte fallen unter die Freigrenzen
für „andere Waren“.
- Die bisher gültigen Höchstmengen für Tabakwaren
(200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder
250g Rauchtabak) ändern sich nicht.
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