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Flugtickets
TICKETAUSSTELLUNG

Im öfter tauchen von Seiten unserer Kunden Fragen rund um die Ticketausstellung und die Zahlungsweise für Flugtickets auf. Um besser verständlich zu machen, welche Unterschiede es bei Flugtickets im Charter- und Linienflugbetrieb gibt bzw. warum Linienflugtickets im Regelfall „sofort“ bezahlt werden müssen und bei Charterflugtickets oft andere Zahlungsbedingungen gelten, haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

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BUCHUNGSGEBÜHRENANPASSUNG 2010

Leider sind in den letzten Jahren die Kosten und der Verwaltungsaufwand in unserer Branche stark gestiegen. Da auch wir den zusätzlichen Aufwand und die damit verbunden Kosten letztendlich irgendwie kalkulieren müssen war es leider nötig die BUCHUNGSGEBÜHREN für unsere Reisen und die damit erbrachte Leistung per 1. Jänner 2010 erstmalig seit 2001 leicht zu erhöhen wofür wir um Verständnis bitten.

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U$-Zahlungen!

Immer wieder werden wir gefragt, warum wir bei speziellen Destinationen die Rechnung zum Teil oder ganz in US $ ausweisen, weshalb man auf das US $ Konto einzahlen muss und was das Ganze eigentlich soll. Dieses Infoblatt soll alle Ihre Fragen klären:

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Unser Service bei Flugbuchungen

Gerne sind wir Ihnen bei einer Flugbuchung zu Ihrem Reiseziel behilflich. Bitte beachten Sie, dass insbesondere bei günstigen Flügen die freien Plätze in der Regel sehr begrenzt sind und eine frühzeitige Buchung unbedingt zu empfehlen ist.

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Ihr Recht
Ihr Recht als Passagier
Sehr geehrter Fluggast,

wenn Ihr Flug annulliert oder stark verspätet wurde, oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte gemäß der EU - Verordnung 261/2004 zu, die am 17.02.2005 in Kraft getreten ist. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist die Fluggesellschaft, auf deren Flug sich die Flugunregelmäßigkeit ereignet.

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Esta
EU erhöht die Zollfreigrenzen

Mit 1. Dezember tritt die neue EU–Richtlinie über die Mehrwertsteuerbefreiung von aus EU-Drittländern kommenden Reisenden in Kraft. Für die Bürger bedeutet dies, dass sie künftig aus Nicht-EU-Staaten mehr Waren einführen können, ohne Zollabgaben zahlen zu müssen.

- Einreisende aus Drittländern können künftig vier statt zwei Liter Wein abgabenfrei einführen. Wein gilt ab 1. Dezember als eigene Warengruppe, das bedeutet, dass die vier Liter zusätzlich zu übrigen Alkoholika (1 Liter bei Alkoholgehalt über 22 Vol.-% oder 2 Liter unter 22 Vol.-%) mitgeführt werden dürfen.

- Auch für Bier wird eine eigene Höchstmenge von 15 Litern eingeführt.

- Die Höchstgrenze der Kategorie „andere Waren“ wird von 175 Euro auf 430 Euro für Flugreisenden bzw. 300 Euro für alle anderen Reisenden angehoben. Für Bürger unter 15 Jahren gilt ein einheitliches Limit von 150 Euro.

- Die Einschränkungen für Kaffee, Tee und Parfüms werden aufgehoben, die Produkte fallen unter die Freigrenzen für „andere Waren“.

- Die bisher gültigen Höchstmengen für Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak) ändern sich nicht.

 
   
Esta
NEUREGELUNG ab 12. Januar 2009
ESTA – Einreise in die USA sowie Transit durch die USA


Für die Einreise oder den Transit durch die USA ist ab 12. Jänner 2009 das ESTA (Electronic System for Travel Authorization) verpflichtend. Wer keine Anmeldung über ESTA durchführt, dem wird ab 12. Jänner 2009 das Boarding auf Maschinen die in den USA landen oder zwischenlanden verweigert.

ACHTUNG: Dies gilt z.B. auch bei Reisen nach Palau oder Yap die via GUAM gehen !

ESTA Anmeldung >

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Chip und erhöhte Fälschungssicherheit inklusive!


In Österreich löst der neue Reisepass mit Chip schrittweise den alten Pass ab. Wer einen neuen Sicherheitspass beantragt, bekommt automatisch den modernen High-Tech- Ausweis innerhalb von fünf Tagen direkt an seine Wunschadresse geschickt.

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