Waterworld







ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN WATERWORLD
Werner Thiele KG, FN 181473y, Landesgericht Innsbruck - In der letztgültigen Fassung vom 15.09.2012


1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie WATERWORLD, Werner Thiele KG, nachfolgend Reiseveranstalter genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit unserer schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für Sie verbindlich. Weicht unsere Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, weisen wir Sie hierauf ausdrücklich hin. Der Vertrag kommt auf Grundlage eines Angebotes zustande, dessen Annahme Sie uns vor Buchungsbestätigung mittels Fax oder Email erklären.



2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in der Höhe von 20 % des Reisepreises pro Person fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung vor Reisebeginn zu bezahlen und muss allerspätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf dem Konto des Reiseveranstalters einlangen um eine zeitgerechte Bereitstellung der Reiseunterlagen gewährleisten zu können. Jegliche Mehrkosten und Mehraufwand (z. B. Kurierversand) welche dem Reiseveranstalter durch verspätete Zahlung entstehen werden dem Kunden berechnet. In diesem Falle wird zusätzlich zu den entstehenden Kosten für den Kurier eine Bearbeitungspauschale in der Höhe von 35,00 €URO berechnet. Die Reiseunterlagen werden an Sie nach Zahlung des vollständigen Reisepreises, spätestens aber 1 Woche vor Abreise ausgehändigt.
2.2 Sofern in der Ausschreibung einer Reise ausdrücklich auf besondere Zahlungsbedingungen hingewiesen wird, haben diese Gültigkeit.
2.3 Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die vertraglichen Verpflichtungen aller Mitangemeldeten Personen einzustehen, haften Sie dafür neben den mitangemel-deten Personen.



3. Leistungen
3.1 Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt (oder Webpage) bestimmt. Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt oder beauftragt, vom Reiseprospekt oder den Reisebedingungen abweichenden Zusicherungen, gleich welcher Art, zu geben oder sonstige Vereinbarungen zu treffen.
3.2 Orts - bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistungen für den Inhalt.
3.3 Soweit eine Reise in dem Prospekt nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Flug zum Zielflughafen und zurück gemäß Programm, Transfer vom Zielflughafen zum Hotel und Beförderung des Reise-Gepäcks (max. 20 kg) sowie normales Handgepäck sofern nicht behördliche Bestimmungen z.B. aus Sicherheitsgründen, entgegenstehen, Verpflegung gemäß Hotelarrangement.
3.4 Erfolgt die Beförderung im Linienverkehr, so werden diese Leistungen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt.



4. Leistungs – und Preisänderungen, Absage
4.1 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluß eingetreten und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ein Wechsel der ursprünglich vorgesehenen Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Route, des Flughafens, die Einführung von Zwischenlandungen, etc. bleiben vorbehalten. Für hieraus resultierende Verspätungen und Änderungen des Flugplanes übernehmen wir keine Haftung. Findet im Einzelfall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug zur Nachmittags- oder Abendzeit, der Rückflug dagegen in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt, besteht kein Ersatzanspruch für eine etwa dadurch entfallene Pflegeleistung.
4.2 Darüber hinaus sind wir berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere Reiseunterkunftsart, Transportart oder Klasse zu wählen bzw. das ausge-schriebene Programm zu ändern. Wir sind hierbei verpflichtet, Sie über derartige Änderungen unverzüglich zu informieren, soweit dies technisch und zeitlich möglich ist. Eventuell sich zu Ihren Gunsten ergebene Preisdifferenzen werden Ihnen zurückerstattet. Die Rückerstattung errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Preis für die gebuchte und dem Preis für die erhaltene Leistung. Maßgebend sind unsere Katalogpreise, oder sofern nicht ausgeschrieben, die sich aus der Preisliste der jeweiligen Leistungsträger ergebenden Preise.
4.3 Bei Gruppenreisen und Schiffsreisen sind wir 4 Wochen vor Beginn des Reisetermins auch zur Absage berechtigt, wenn die Mindestteilnehmerzahl der Reise nicht erreicht wird. Eingezahlte Beträge werden in diesem Fall voll zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind dagegen ausgeschlossen.
4.4 Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so sind wir berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und die unvorhersehbar waren; die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich Wechselkurse, behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung des Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich gegenüber unserer Zentrale erklärt werden.



5. Rücktritt durch den Reisenden oder Umbuchung
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei telefonischer Buchung der Eingang der schriftlichen Rücktritts-erklärung bei der Zentrale des Reisevermittlers.
5.2 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Es wird bei Umbuchungen auf eine andere Destination eine Bearbeitungspauschale von €URO 100,00 pro Person berechnet, bei Umbuchungen in der selben Destination aber auf einen anderen Reisetermin eine Bearbeitungspauschale von €URO 50,00 pro Person.
5.3 In diesen Fällen werden (pauschalierte) Stornogebühren je nach angemeldeten Teilnehmern berechnet. a) Bei Tauchkreuzfahrten, Yacht-& Bootschartern sowie extra ausgearbeiteten Individualreisen betragen die Stornogebühren bis 180 Tage vor Reiseantritt 30% zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €uro 50,- pro Person. Vom 179. Tag bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 50% zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €uro 70,- pro Person. Vom 89. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises. b) Vollcharter: Wird das gesamte Schiff storniert gelten dieselben Stornobedingungen wie unter Punkt 5.3b. bzw. im Falle von gesonderten Stornobedingungen diese lt. Rechung. Werden einzelne Personen storniert und keine Ersatzperson genannt so fallen ab dem Erhalt der Buchungsbestätigung 100% Stornokosten an da es sich um eine Vollcharterbuchung und keinen Einzelplatz handelt. Stornierungen mit nachfolgender Namensänderung werden mit Gebühren von EURO 70,00 pro Person und Umbuchung berechnet.
5.4 Bis Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson für Ihn die Reise antritt. Der Reiseveranstalter kann der Reiseteilnahme widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder der Teilnahme gesetzlicher Vorschriften entgegensteht. Die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten trägt der ursprünglich Reisende. 5.5 Änderungen während der Reise sind ohne unsere Zustimmung unzulässig und beenden automatisch das bestehende Vertragsverhältnis. In diesem Falle, oder wenn der Reisende die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nimmt oder die Reise vorzeitig abbricht, erfolgt keine Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises.



6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.



7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass Sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufgeben oder mindern. Insbesondere haftet der Veranstalter für:
a)Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen.
b)Zusammenstellung von Einzelleistungen
c)Beschreibung der Einzelleistungen in Katalogen oder auf Internetseiten
d) Bearbeitung der Reiseanmeldung
e)Organisation, Reservierung und zur Verfügungsstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag
f)Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen.
g) Beschaffung bzw. Hilfestellung bei der Beschaffung von Visa, sonstigen Reisepapieren und ausländischen Zahlungsmitteln, sofern dies ausdrücklich Gegenstand des Reisevertrages ist.
7.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung und Verjährung: die Haftung des Reiseveranstalters ist abgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschossen oder beschränkt ist.
7.3 Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt.
a) Soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit er für einen dem Reisendem entstandenen Schaden, allein aufgrund Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport-Veranstaltungen, Führungen, Ausflüge etc.) und die in Reisebeschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. sind alle Tauchprogramme sowie von Reiseleitern oder Hotels vermittelte Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen).
7.5 Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt auf eigene Gefahr.
7.6 Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beför-derungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung darauf aufmerksam gemacht hat. Für den Erfolg der Beförderungsleistungen selbst tritt der Reiseveranstalter daher nicht ein.
7.7 Verjährung: Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach 6 Monaten, Schadenansprüche aus unerlaubter Handlung 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
7.8 Die Abtretung von Reiseansprüchen gegen den Veranstalter, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.



8. Mitwirkungspflicht des Reisenden
8.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.
8.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese Leistungsstörungen nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. die Agentur nicht befugt.
Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.



9. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner Beendigung der Reise schriftlich bei der Zentrale des Reiseveranstalters geltend gemacht werden.



10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften.
Für die Einhaltung der Pass, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung der Reise geändert werden.



11.Versicherung
Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-,
Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Für Taucher empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung die im Falle eines Tauchunfalls die anfallenden Kosten übernimmt. Auf Wunsch können wir solche Versicherungen vermitteln.



12.Gesundheit, Sport & Tauchkurse
Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchkursen und sonstigen Programmen bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit Ihrer Anmeldung, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.



13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.



14. Allgemeines
14.1 Alle Angaben in unseren Katalogen, Prospekten und Internetseiten entsprechen dem Stand der Drucklegung.
14.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
14.3 Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Datenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
14.4 Tritt die Werner Thiele KG nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters.



15. Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermittlers, AT-6112 Wattens.

Verfasst am 15.09.2012


info@waterworld.at




Eingetragen im Veranstalterregister des BMWFJ unter der Veranstalternummer 2005/0018

INSOLVENZVERSICHERUNG nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung (RSV): „Abwickler gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer. 2 RSV: Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler AGA International S.A. Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, unter der Fax: +43 1 52503-999 oder Email vertragsverwaltung@allianz-assistance.at anzumelden.